Aufnahmebedingungen

Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:

Ordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit hauptberuflich oder als ständige, wirtschaftlich nicht unbedeutende Nebenbeschäftigung ausüben.
b) Mitarbeiter von Medien, Pressestellen und aus dem PR-Bereich sein , wenn die Tätigkeit mehr als die Hälfte journalistisch ist.

Außerordentliche Mitglieder können Personen sein, die im Medienwesen anders als ordentliche Mitglieder tätig sind.

Fördernde Mitglieder sind die Mitglieder der Publizistikpreis-Kuratorium sowie Firmen oder Institutionen und deren Vertreter, die den Verein in erheblichem Ausmaß materiell oder finanziell unterstützen.

Über die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand.