Dezember 2009

Novelle des Telekomgesetzes 2003

ÖJC fordert neuen § 96a zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses im Telekommunikationsgesetz 2003

Die derzeit in der Begutachtung befindliche Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 sieht eine Vorratsdatenspeicherung durch Betreiber von Telekommunikationsdiensten vor. Dadurch wird es möglich, bis zu sechs Monate im Nachhinein das gesamte Kommunikationsverhalten in Bezug auf Fest- und Mobilnetztelefonie, Fax, E-Mail und Internetnutzung von Medienunternehmen und Journalisten detailliert nachzuvollziehen.

Für Journalisten, Medienmitarbeiter und Redaktionen besteht nun die Gefahr, dass das Redaktionsgeheimnis, das Quellen und Informanten von Journalisten schützt, mit dieser Novelle ausgehöhlt wird.

ÖJC-Präsident Fred Turnheim sieht darin eine "Gefährdung des Redaktionsgeheimnisses und in weiterer Folge den gerade für den investigativen Journalismus so bedeutsamen Schutz der Informanten als nicht mehr gewährleistet".

Der vom ÖJC im Rahmen des derzeit laufenden Begutachtungsverfahrens vorgeschlagene § 96a TKG 2003 soll sicherstellen, dass der Schutz von Telekommunikationsanschlüssen von Medienunternehmen und Medienmitarbeitern und damit der Redaktions- und Informantenschutz gewährleistet wird. Die ÖJC-Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens finden Sie hier.