Dr. Karl Renner Publizistikpreis

1. Der Österreichische Journalisten Club verleiht für hervorragende, journalistische Leistungen den Dr. Karl Renner Preis für Publizistik.
2. Der Preis wird alle zwei Jahre an österreichische Journalisten (österreichische Staatsbürger) oder an in Österreich tätige Redaktionen vergeben. Die Vergabe erfolgt für hervorragende Leistungen im Bereich der Publizistik in der jeweils abgelaufenen Periode oder für langjährige, hervorragende Tätigkeit. Es wird nur ein Preis vergeben. Sollte die Jury der Meinung sein, keinen geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, kann die Vergabe auch ausgesetzt werden.
Über die Verwendung des Preisgeldes bestimmt in diesem Fall das Dr. Karl Renner Publizistikpreis-Kuratorium gemeinsam mit dem ÖJC-Vorstand.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
4. Diese Jury wird aufgrund eines Vorschlages des Österreichischen Journalisten Clubs vom Kuratorium eingesetzt. Der Vorsitzende ist der Präsident des ÖJC. Er hat kein Stimmrecht. Wenn weniger als sieben Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlußfähig.
5. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des
ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Dr. Karl Renner Publizistikpreises obliegt dem ÖJC.
6. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten
lassen.
7. Der 1. und der 2. Vizepräsident des ÖJC nehmen zusätzlich an den Sitzungen der Jury mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.
8. Zur Einreichung von Vorschlägen sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie
Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können
auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss
innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
9. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen.
10. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder
Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie.
11. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Dr. Karl Renner Publizistikpreises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige und Stimmenthaltungen mitgezählt.
Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln.
Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.
Der Preis kann nicht geteilt werden.
12. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner Publizistikpreis-Kuratoriums
 

Technische Hinweise:

Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf VHS oder DVD einsenden. Hörfunksendungen nur auf Tonbandkassetten oder Audio-CD. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird telefonisch verständigt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.