1. Der Österreichische Journalisten Club verleiht für
hervorragende, journalistische Leistungen den Dr. Karl Renner Preis für
Publizistik.
2. Der Preis wird alle zwei Jahre an österreichische Journalisten
(österreichische Staatsbürger) oder an in Österreich tätige Redaktionen
vergeben. Die Vergabe erfolgt für hervorragende Leistungen im Bereich
der Publizistik in der jeweils abgelaufenen Periode oder für
langjährige, hervorragende Tätigkeit. Es wird nur ein Preis vergeben.
Sollte die Jury der Meinung sein, keinen geeigneten Kandidaten
vorschlagen zu können, kann die Vergabe auch ausgesetzt werden.
Über die Verwendung des Preisgeldes bestimmt in diesem Fall das Dr. Karl
Renner Publizistikpreis-Kuratorium gemeinsam mit dem ÖJC-Vorstand.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
4. Diese Jury wird aufgrund eines Vorschlages des Österreichischen
Journalisten Clubs vom Kuratorium eingesetzt. Der Vorsitzende ist der
Präsident des ÖJC. Er hat kein Stimmrecht. Wenn weniger als sieben
Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom
Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese
Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlußfähig.
5. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des
ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Dr. Karl Renner
Publizistikpreises obliegt dem ÖJC.
6. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder
der Jury können sich nicht vertreten
lassen.
7. Der 1. und der 2. Vizepräsident des ÖJC nehmen zusätzlich an den
Sitzungen der Jury mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem
Vorstand weisungsfrei gestellt.
8. Zur Einreichung von Vorschlägen sind alle Mitglieder des ÖJC, die
Redaktionen aller Printmedien, sowie
Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich berechtigt. Die Jury
oder einzelne Mitglieder können
auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen
möglich. Die Nominierung muss
innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt
zu machen.
9. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen.
10. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer
politischen Partei, einem Verein oder
Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die
kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der
Demokratie.
11. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Dr. Karl
Renner Publizistikpreises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen
Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden
ungültige und Stimmenthaltungen mitgezählt.
Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ
meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die
absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere
Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln.
Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist
solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die
Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.
Der Preis kann nicht geteilt werden.
12. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt
durch die Beiträge des Dr. Karl Renner Publizistikpreis-Kuratoriums
Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf VHS oder DVD
einsenden. Hörfunksendungen nur auf Tonbandkassetten oder Audio-CD. Kein
Schriftwechsel. Der Preisträger wird telefonisch verständigt. Die
eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in
das Eigentum des ÖJC über.