Österreich
Wien, 9. Mai 2013 - Ministerköpfe in Inseraten, dieser Anblick ist selten geworden, seit im Sommer des Vorjahres das Medientransparenzgesetz in Kraft getreten ist. Doch nun hebt der Wahlkampf an, und aufmerksame Beobachter stolpern immer wieder über Fotos von Regierungsmitgliedern in werblichen Einschaltungen. Zuletzt waren sowohl Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) als auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (V) in werblichem Umfeld zu bewundern. Beide Regierungsparteien versichern aber, alle Regeln strikt einzuhalten.
Diese sollen unter anderem Eigenwerbung von Ministern einen Riegel vorschieben. So ist Eigenmarketing für Regierungsmitglieder in Inseraten der öffentlichen Hand verboten, umgangssprachlich wird dies gerne als "Kopfverbot" bezeichnet. Zudem wird eine deutliche Trennung von redaktionellem und bezahltem Inhalt vorgeschrieben.
Heinisch-Hoseks Konterfei war in der Mittwoch-Ausgabe von "Österreich" zu sehen: Die Doppelseite war klar als "bezahlte Anzeige" bzw. "Entgeltliche Einschaltung" gekennzeichnet und bewirbt die frauenpolitischen Erfolge der SPÖ. Dazu wurde ein "Interview" mit Heinisch-Hosek abgedruckt, abgerundet mit einem Porträtbild. Alles kein Problem, betonte man in der SPÖ-Zentrale auf APA-Anfrage: Es handle sich um ein Inserat der SPÖ. Die gesetzlichen Vorschriften hingegen gelten für öffentliche Stellen - also etwa Ministerien, Landesregierungen oder Unternehmen im Einflussbereich der öffentlichen Hand.
Das Ministerium von Berlakovich firmiert seit Jahren als "Lebensministerium" und ist mit diesem Logo auch in der Dienstag-Ausgabe der Gratiszeitung "Heute" verewigt. Auf einer Doppelseite wird das Job-Portal "green-jobs.at" beworben, inklusive eines Fotos des Ministers. Doch auch in der ÖVP ist man sich sicher, dass dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht: Nur die rechte Seite sei eine entgeltliche Einschaltung (und ist auch als solche ausgewiesen, Anm.) Dort prangt auch das Logo des Ministeriums. Die linke Seite inklusive Berlakovich-Foto dagegen sei von der "Heute"-Redaktion gestaltet und habe mitnichten Werbecharakter, wurde der APA versichert. Folglich sei auch dieses Foto nicht in Auftrag gegeben worden.
Alles gesetzestreu also, beteuern beide Regierungsparteien. Angesichts der Tatsache, dass der entsprechende Paragraf 3a im Medientransparenzgesetz keinerlei Sanktionen vorsieht, handelt es sich ohnehin am ehesten um eine Frage der Moral. Aufmerksame Beobachter werden indes in den Monaten bis zur Nationalratswahl im September noch einiges zu entdecken haben. (APA)
Mittwoch, 22. Mai 2013, 21:24:36
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